BbR2-Projekt der Stadt Neustadt b. Coburg – Neu Dezember 2017 – Stand Februar 2020
Hier finden Sie alle Informationen zum Breitbandausbau zu diesem Projekt.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, müssen die Kommunen gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) im Rahmen der Markterkundung die Netzbetreiber um Stellungnahmen zu folgenden Punkten bitten:
- eigenwirtschaftliche Ausbaupläne
- zur dokumentierten Ist-Versorgung
- zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind
Die Stadt Neustadt b. Coburg bittet daher die Netzbetreiber, bis spätestens 19.01.2018 zu den nachfolgenden Dokumenten Stellung zu nehmen:
Downloadangebot:
Modul 1: Bestandsaufnahme mit vorläufigem Erschließungsgebiet
Modul 2: Bekanntmachung Markterkundung
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014
Die Markterkundung der Stadt Neustadt b.Coburg fand im Zeitraum vom 15.12.2017-19.01.2018 statt.
Modul 3: Ergebnis der Markterkundung
Modul 3: Kartograf. Darstellung d. Ist-Versorgung nach Markterkundung
Die Stadt Neustadt b.Coburg führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Modul 4: Kartografische Darstellung der Erschließungsgebiete
Modul 4: Anlage zum Auswahlverfahren
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b.Coburg hat in der nicht öffentlichen Sitzung vom 23.07.2018 im Rahmen des Auswahlverfahrens im BbR2-Projekt nach Nr. 5.6 BbR eine Entscheidung getroffen. Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde. Die Auswahlentscheidungen können in den unten hinterlegten Dokumenten eingesehen werden.
- Vorgesehene Auswahlentscheidung Telekom Deutschland GmbH „Bekanntmachung Auswahlentscheidung Telekom"
- Vorgesehene Auswahlentscheidung Telenec Telekommunikation Neustadt GmbH „Bekanntmachung Auswahlentscheidung Telenec"
Am 27.06.2019 wurde der Stadt Neustadt b.Coburg in Nürnberg der Zuwendungsbescheid durch den Finanz- und Heimatminister Albert Füracker überreicht.
Stellungnahme der Stadt Neustadt b.Coburg bezüglich des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).
Stellungnahme Kooperationsvertrag Telekom Deutschland GmbH für die Lose 2, 3 und 4