Zwischenzähler für die Gartenbewässerung

Allgemeine Informationen:

Die Abwassermenge, die auf dem Grundstück als Gießwasser verbraucht und somit nicht der Kanalisation zugeführt wird, kann auf Antrag erstattet werden.
Zu beachten ist hier, dass nur die Menge, die 12 m³ übersteigt, von der Abwassergebühr befreit werden kann (Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung § 10 Abs. 4).
Der Nachweis ist durch einen hierfür eingebauten Zähler zu erbringen.
Hinweis: Für die Befüllung von Pools oder Schwimmbecken darf das Frischwasser nicht über den Gartenwasserzähler geleitet werden.

Was ist beim Einbau zu beachten?

Der Zwischenzähler ist vom Gebührenpflichtigen auf eigene Kosten im Fachhandel zu erwerben. Der Zähler muss geeicht sein, er muss fest eingebaut werden und ist nach dem Einbau zu verplomben.

Nach dem Einbau (einmalig):

Den Ersteinbau eines Zwischenzählers müssen Sie bei der Stadt Neustadt anzeigen. Hierfür schicken Sie uns bitte ein Foto des eingebauten Zählers, auf dem die Einbau-weise, die Zählernummer und der Zählerstand ersichtlich sind.
Für den Antrag zur Befreiung benötigen wir auch das Datum des Einbaus, Ihren Namen und Adresse und Ihre Bankverbindung für die Erstattung.
Das Foto mit allen weiteren Angaben senden Sie bitte entweder per Post an das Betriebsamt der Stadt Neustadt, z.Hd. Frau Kessel, Georg-Langbein-Str. 1, 96465 Neustadt b. Coburg oder per Mail an betriebsamt@neustadt-bei-coburg.de

Nach Abschluss der Gartensaison (jährlich):

Nach Abschluss der Gießsaison (ca. Oktober/November) übermitteln Sie dem Betriebsamt der Stadt Neustadt wieder den Zählerstand Ihres Zwischenzählers. Ablesung und Übermittlung liegen in Ihrer Verantwortung, die Stadtwerke Neustadt sind an dem ganzen Vorgang nicht beteiligt.
Sie können den Stand telefonisch oder per Mail durchgeben oder auch wieder ein aktuelles Foto schicken; wie beim Erstantrag an betriebsamt@neustadt-bei-coburg.de oder Tel.Nr. 09568/81153.
Die sich ergebende Differenz der Zählerstände wird dann abzgl. der Mindestabnahmemenge von 12 m³ von uns berechnet und auf das angegebene Konto erstattet.